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Newseintrag vom 22. Januar 2009

Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2009/10

Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2009/10 an der

Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt Klosterneuburg

Information

für Aufnahmewerber und Aufnahmewerberinnen,

Eltern und Erziehungsberechtigte

 

Gemäß Aufnahmeverfahrensverordnung (BGBl. II 317/2006) gilt ab dem Schuljahr 2007/08 eine neue Regelung für die Aufnahme von Schülern an der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf wichtige Bestimmungen und Termine hinweisen:

1.

Anmeldefrist für die Aufnahme in den 1. Jahrgang

30. Jänner bis 6. März 2009.

Die Anmeldung muss während dieser Frist erfolgen.Nach diesem Zeitraum eingelangte Anträge auf Aufnahme werden nach Maßgabe des Zeitpunktes des Einlangens bzw. auf Grund organisatorischer Gegebenheiten berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Mehrfachanmeldungen sind zwar möglich, aber ein vorläufiger Schulplatz kann vorerst nur von der Schule, bei der Sie sich zuerst angemeldet haben, zugewiesen werden! Melden Sie sich daher zuerst bei Ihrer „Wunschschule“ an!

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Aufnahme:
-          das Original und eine Kopie der Schulnachricht, der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule (4. Klasse Hauptschule, 4. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule, 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule,.....) oder

-          eine Kopie des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe (4. Klasse Hauptschule oder 4. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule), wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine 9. oder höhere Schulstufe besucht wird und

-          ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular samt Urkunden in Kopie sowie ein ausgefüllter Elternfragebogen;

-          gegebenenfalls Angaben darüber, welche Schulen außerdem in Betracht gezogen werden.

2.

Von der HBLA Klosterneuburg erhalten Sie eine Bestätigung des Antrages auf Aufnahme auf dem Original der Schulnachricht der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule mittels Langstempel. Die Original-Schulnachricht wird rückerstattet; eine Kopie der Schulnachricht verbleibt an der Schule.

3. Überprüfung und Reihung der Aufnahmebewerberinnen bzw. Aufnahmebewerber nach gesetzlichen und schulautonom festgelegten Reihungskriterien aufgrund des Halbjahreszeugnisses durch die HBLA Klosterneuburg sowie eine vorläufige Zuweisung von Schulplätzen nach Maßgabe der verfügbaren Plätze unter Berücksichtigung von Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit Wiederholungsprüfungen bzw. Repetenten.
4.

Die Aufnahmewerber bzw. –werberinnen erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Zuweisung eines vorläufigen Schulplatzes.

Wichtig: Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz ist erst dann verbindlich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen und die schulautonom festgelegten Reihungskriterien (Nachweis mit dem Jahreszeugnis) erfüllt sind!!!!!

Die Nichtannahme eines vorläufig zugewiesenen Schulplatzes durch die Aufnahmebewerberin bzw. den Aufnahmebewerber ist nur mit Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz zulässig.

5.

Abgabefrist für das Jahreszeugnis: Montag, 29. Juni 2009

Abzugebende Unterlagen:
-    Kopie des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe (4. Klasse Hauptschule oder 4. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule bzw. Schulerfolgsbestätigung.
-     Kopie der Jahreszeugnisse von zusätzlich erfolgreich abgeschlossenen Schulstufen  (1. Klasse einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule, Polytechnische Schule,.....).

6. Es erfolgt eine Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bzw. schulautonom festgelegten Reihungskriterien und gegebenenfalls Feststellung von Aufnahmeprüfungen an Hand der Jahreszeugnisse durch die HBLA Klosterneuburg.
7. Abwicklung von Aufnahmeprüfungen entsprechend den gesetzlichen Kriterien in den leistungsdifferenzierten Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik am Dienstag, 30. Juni 2009, um 8.00 Uhr durch die HBLA Klosterneuburg.
8. Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens am Freitag, 3. Juli 2009.
9. Etwaige Nachnominierungen von Aufnahmebewerberinnen bzw. Aufnahmebe-werbern können nach Maßgabe freier Plätze auf Grund von Abmeldungen bzw. nach Abschluss der Wiederholungsprüfungen zu Schulbeginn erfolgen.
   

 Klosterneuburg, 22. Jänner 2009

Der Direktor

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