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Newseintrag vom 17. Dezember 2006

Bitte beachten: Neues Aufnahmeverfahren

Informationfür Aufnahmewerber und Aufnahmewerberinnen, Eltern und Erziehungsberechtigte

Gemäß Aufnahmeverfahrensverordnung (BGBl. II 317/2006) gilt ab dem Schuljahr 2007/08 eine neue Regelung für die Aufnahme von Schülern.

Anmeldefrist für die Aufnahme in den 1. Jahrgang
30. Jänner bis 2. März 2007.

 

Lesen Sie mehr unter Schule/Aufnahmebedingungen.

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